Sind Sie bereit für NIS 2?
Die Sicherheitsrichtlinie der EU erfordert jetzt Maßnahmen zum Schutz kritischer Infrastrukturen
Mit den zunehmenden Risiken der Digitalisierung steigt auch die Bedeutung der Cybersecurity. Die Gesetzgeber verlangen daher von immer mehr Branchen und Organisationen, ihre Geschäftsmodelle und Kunden besser zu schützen. Hohe Anforderungen richten sich an Betreiber kritischer Infrastrukturen, die eine besondere gesellschaftliche Verantwortung tragen.
Das ist bei NIS 2 zu beachten
NIS 2, die verbindliche Cybersicherheits-Richtlinie der EU, ist am 16.01.2023 offiziell in Kraft getreten. Ab dem 17. Oktober 2024 wird NIS 2 umgesetzt und voraussichtlich zu diesem Zeitpunkt oder in absehbarer Zeit danach in den Mitgliedsstaaten in Kraft treten. Betroffen sind Unternehmen aus 18 Branchen, ab 50 Mitarbeiter und 10 Mio. Euro Umsatz.
Die NIS-2-Richtlinie verpflichtet Organisationen, nachweislich angemessene Maßnahmen umzusetzen, die Sicherheit und Widerstandsfähigkeit ihrer Netzwerke und Informationssysteme gewährleisten. Diese Maßnahmen umfassen Risikomanagement, technische und organisatorische Maßnahmen, Meldung von Vorfällen sowie Einhaltung und Durchsetzung.
Bei Nichteinhaltung der NIS-2-Vorschriften drohen Geldbußen von bis zu 10 Mio. Euro oder 2 % des Gesamtumsatzes für besonders wichtige Unternehmen und 7 Mio. Euro oder 1,4 % des Gesamtumsatzes für wichtige Unternehmen. Darüber hinaus kann die Regulierungsbehörde den Geschäftsbetrieb aussetzen, wenn dies aus Gründen der Sicherheit erforderlich ist.
IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen gemäß NIS 2 überwachen
Um die Anforderungen von NIS 2 zu erfüllen, sind die Sicherheit und Widerstandsfähigkeit von Netzwerken und Informationssystemen zu erhöhen. Dazu sind intelligente Lösungen zur Anomalie-Erkennung erforderlich. Sie bieten KRITIS-Organisationen folgende Vorteile:
Umfassendes Monitoring
Als Intrusion Detection System (IDS) bieten Systeme zur Anomalie-Erkennung einen umfassenden Einblick in den Netzwerkverkehr und ermöglichen es so, potenzielle Bedrohungen und Schwachstellen zu erkennen, bevor sie ausgenutzt werden können.
Fortgeschrittene Erkennung
Durch die ständige Überwachung des Netzwerkverkehrs können Systeme zur Anomalie-Erkennung als IDS verdächtige Aktivitäten wie z. B. unbefugte Zugriffsversuche und Datenexfiltration erkennen und entsprechende Warnhinweise geben.
Sofortige Reaktion
Systeme zur Anomalie-Erkennung erlauben es, als Intrusion Prevention System (IPS) schnell und wirksam auf potenzielle Gefahren zu reagieren, indem sie automatisierte Reaktionen auf Sicherheitsvorfälle auslösen – auch bei noch unbekannten Angriffsarten innerhalb Ihrer Infrastruktur.
Erfüllung von Reporting-Pflichten
Systeme zur Anomalie-Erkennung bieten umfangreiche Reporting-Möglichkeiten und sorgen lokal sowie standortübergreifend für Transparenz. Netzwerkinformationen können in einem modernen System-GUI aggregiert analysiert werden. Zudem ist die Auswertung über angebundene Alerting-, SIEM- und Monitoring-Anwendungen möglich.
Intelligente IDS/IPS-Lösung zur Netzwerküberwachung gemäß NIS 2
Vollständige Kontrolle des Netzwerks, schnelle Anomalie-Erkennung und Reaktion sowie Auswertung aggregierter Informationen: Mit cognitix Threat Defender bietet genua eine Lösung, mit der KRITIS-Organisationen den Verpflichtungen der NIS-2-Richtlinie nachkommen. Wir bieten bei Bedarf technische Unterstützung in allen Phasen der Planung und Umsetzung bis zum Betrieb.
Das innovative Intrusion-Detection- und Intrusion-Prevention-System unterstützt IT-Security-Verantwortliche bei der Absicherung von Geschäftsprozessen in KRITIS-Betrieben im Kontext der NIS-2-Richtlinie.
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Grundlegende Informationen zu cognitix Threat Defender
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Die Funktionen von cognitix Threat Defender und Ihre Vorteile im Überblick
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