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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.genua.de.

Die genua GmbH und die gesamte Bundesdruckerei Gruppe GmbH sind bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rats barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 2 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von §§ 12d BGG erlassen wurde. Die harmonisierte Norm ist die EN 301549 v3.2.1; als technischer Standard werden die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 angewandt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den Anforderungen der WCAG 2.1 wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit den WCAG 2.1

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit einzelnen Erfolgskriterien der WCAG 2.1 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Alternativtexte sind vorhanden, aber sie müssen konsequenter entsprechend dem Zweck der Grafiken formuliert werden (Erfolgskriterium 1.1.1).

  • Informationen werden in Videos dargestellt, ohne die dafür erforderliche Audiodeskription bereitzustellen (Erfolgskriterium 1.2.5).

  • Strukturen sind weitgehend vorhanden, aber es gibt wiederkehrende Probleme mit Seitenregionen, Gruppierungen, Tabellen, Listen, Überschriften und Hervorhebungen. Manchmal werden Strukturen inkorrekt eingesetzt und manchmal fehlen sie (Erfolgskriterium 1.3.1).

  • Vereinzelt werden Hervorhebungen nur durch Farbe vermittelt (Erfolgskriterium 1.4.1).

  • Immer wieder lassen sich zu geringe Kontrastverhältnisse für Text feststellen (Erfolgskriterium 1.4.3).

  • Bei Textvergrößerung ist die Navigation nicht mehr per Tastatur bedienbar (Erfolgskriterium 1.4.4).

  • Es gibt leichte Probleme bei starkem Seitenzoom (Erfolgskriterium 1.4.10).

  • Einzelne Komponenten haben zu geringe Kontrastverhältnisse (Erfolgskriterium 1.4.11).

  • In Dialogfenstern werden Komponenten zum Schließen des Dialogfensters automatisch ausgeblendet (Erfolgskriterium 1.4.13).

  • Nicht alles ist per Tastatur bedienbar. Das gilt für die Navigation und für einzelne Widgets (Erfolgskriterium 2.1.1).

  • Die meisten Karussells sind statisch, aber es gibt ein dynamisches Karussell, das nicht angehalten werden kann (Erfolgskriterium 2.2.1).

  • Vereinzelt sind die Seitentitel nicht inhaltsbezogen (Erfolgskriterium 2.4.2).

  • Der Zweck von Links kann nicht immer ermittelt werden (Erfolgskriterium 2.4.4).

  • Manche Beschriftungen (z.B. in Karussells oder bei der Angebotsanfrage) sind nicht beschreibend (Erfolgskriterium 2.4.6).

  • Der Tastaturfokus ist manchmal unsichtbar (Erfolgskriterium 2.4.7).

  • Die Suche wird bei Fokus eingeblendet, auch wenn nichts gesucht werden soll (Erfolgskriterium 3.2.1).

  • Bei der Bedienung von Formularelementen (Suche, Filterfunktion bei den Stellenbeschreibungen) kommt es zu Kontextänderungen, die nicht angekündigt werden (Erfolgskriterium 3.2.2).

  • Nicht alle Formularelemente haben eine Beschriftung. Manche Eingabefelder werden nur durch Placeholder-Text beschriftet (Erfolgskriterium 3.3.2).

  • Durch die browserseitige Formularvalidierung bieten die Fehlermeldungen keine ausreichende Hilfestellung (Erfolgskriterium 3.3.3).

  • Die Rollen von Widgets und Dialogfenstern müssen teilweise angepasst und korrigiert werden. Bei einigen Komponenten fehlen Rollen. Einige Widgets haben darüber hinaus keine Namen (Erfolgskriterium 4.1.2).

Darüber hinaus werden PDF-Dateien angeboten, die nicht barrierefrei sind. PDF-Dateien müssen PDF/UA-konform sein.

Unvereinbarkeit mit § 4 BITV 2.0

Leichte Sprache: Es gibt noch keine Seite in Leichter Sprache, die das Unternehmen vorstellt.

Gebärdensprachevideo: Ein Video in Gebärdensprache, das das Unternehmen und die Navigation auf der Website erläutert, ist noch nicht vorhanden.

Unverhältnismäßige Belastung

Nicht anwendbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im November 2023 durchgeführten Bewertung durch Hellbusch Accessibility Consulting. Ein Testbericht liegt der Genua GmbH vor.

Diese Erklärung wurde am 17.11.2023 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 17.11.2023 überprüft.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sie haben Fragen?
Sprechen Sie uns an.

Unsere Postanschrift ist:

genua GmbH
Domagkstraße 7
85551 Kirchheim bei München
Deutschland

Email: info@genua.de

Gerne können Sie uns auch über das Kontaktformular eine Nachricht schicken.

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle nach dem BGG zu wenden. Auf der https://www.schlichtungsstelle-bgg.de/Webs/SchliBGG/DE/AS/startseite/startseite-node.html Website der Schlichtungsstelle nach dem BGG] finden Sie Informationen zum Schlichtungsverfahren und zu den Möglichkeiten der Antragstellung.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Stand: März 2024