Mit dem IT-SiG 2.0 sind zahlreiche Änderungen im BSI-Gesetz in Kraft getreten und damit die Anforderungen an die Cybersicherheit verschärft worden: Gemäß § 8a Absatz 1a BSIG sind KRITIS-Betreiber sowie Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse verpflichtet, ab dem 1. Mai 2023 ein System zur Angriffserkennung umzusetzen. Mit cognitix Threat Defender können betroffene Organisationen dieser Verpflichtung jetzt zu Sonderkonditionen nachkommen.
genua bietet KRITIS-Betreibern ein intelligentes System zur Angriffserkennung nach aktuellem Stand der Technik. Die Lösung überwacht die Komponenten und Abläufe in Netzen, detektiert mit einer leistungsfähigen Echtzeit-Traffic-Erkennung abweichende Aktivitäten und protokolliert diese, reagiert automatisiert auf Störungen im Netzwerk und leitet die Behandlung von Sicherheitsvorfällen ein. Damit erfüllt cognitix Threat Defender alle wesentlichen gesetzlichen Anforderungen an ein technisches System zur Angriffserkennung und erhöht gezielt die Netzwerksicherheit in kritischen Infrastrukturen.
genua unterstützt KRITIS-Organisationen jetzt bei der Umsetzung der Anforderungen des § 8a Absatz 1a BSIG mit Sonderkonditionen für sämtliche Bestellungen bis einschließlich 31. Mai 2023.
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